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Hier sind die Antworten
Wir haben die Antworten auf die häufigsten Fragen zu komflat für Sie zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, nehmen Sie bitte gerne Kontakt zu uns auf.
Vertrag
Ja, solange die Adresse im Verfügbarkeitscheck aufgeführt wird, ist die Beauftragung eines Anschlusses möglich. Im Rahmen des Projektes wird dann ein Anschluss gelegt.
Zusatzoptionen, wie zusätzliche Sprachkanäle und einen Mietrouter, können Sie direkt bei Vertragsabschluss buchen. Sollten Sie Interesse an unserem IPTV Produkt, der Option Ausland oder unserer Option Mobil haben, können Sie diese ganz einfach über das Änderungsformular hinzubuchen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Wählen Sie hier das gewünschte Produkt aus und wir ein Auftragsformular zu Ihrem gewünschten Produkt zu. Alle weiteren Vertragsunterlagen stehen auch zum Download zur Verfügung: komflat Dokumente
Grundsätzlich sollte immer der Mieter einen Auftrag einreichen. Der Mieter benötigt lediglich eine Einverständniserklärung des Vermieters, dass er einer Verlegung in sein Gebäude zustimmt. Den entsprechenden Grundstücksnutzungsvertrag erhält der Mieter zusammen mit den Vertragsunterlagen per Post von uns zugeschickt.
Die Mindestvertragslaufzeit unserer Produkte beträgt in der Regel 24 Monate, mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt verlängert er sich jeweils um 1 Monat. Es gibt auch Produkte mit einer kürzeren Laufzeit, diese finden Sie ebenfalls in unserer Produktübersicht.
Sofern Sie keine Veränderung an Ihrem Vertrag mit uns vornehmen (z. B. Produktwechsel) verändert sich die monatliche Grundgebühr nicht.
Nein, die buchbaren Optionen haben eine Laufzeit von 1 Monat und sind mit einer Frist von 1 Monat zum Laufzeitende kündbar. Optionen können jederzeit über das Änderungsformular hinzugebucht werden.
Bei einem Wechsel zu uns entstehen Ihnen keine Kosten. Bitte prüfen Sie zur Sicherheit die Vertragsbedingungen Ihres aktuellen Anbieters, ob hier ggf. Gebühren für einen Vertragswechsel anfallen.
Nein, sofern Sie einen Festnetzanschluss mit mindestens einer Festnetzrufnummer haben, kündigen wir Ihren jetzigen Anschluss mithilfe des Anbieterwechselauftrag (dieses erhalten Sie postalisch mit der Auftragseingangsbestätigung von uns) bei Ihrem aktuellen Anbieter für Sie. Voraussetzung ist ein Telefonanschluss bei uns.
Ausnahmen sind alle Verträge ohne Festnetzrufnummer, wie z. B. ein reiner Internet-Vertrag, eine separat gebuchte Flatrate und Preselection. Sollten Sie diese Produkte nutzen, müssen Sie diese selbst bei Ihrem Anbieter (z. B. T-Online, 1&1, etc.) kündigen.
Bitte beachten Sie, dass durch die Kündigung des Vertrages ggf. auch Ihre aktuelle E-Mail-Adresse gelöscht wird. Bitte erkundigen Sie sich daher auch diesbezüglich bei Ihrem jetzigen Internet-Provider. Diese übernehmen wir nicht.
Eine Übernahme der alten Rufnummer(n) ist problemlos möglich. Geben Sie bei der Beauftragung an, dass Sie die Mitnahme Ihrer Rufnummer(n) wünschen. Wir fragen Ihre Rufnummern zum gegeben Zeitpunkt an und kündigen in dem Zusammenhang auch gerne zum nächstmöglichen Zeitpunkt Ihren Altvertrag und übernehmen alle Formalitäten für Sie.
Sollten Sie eine E-Mail Adresse bei Ihrem aktuellen Anbieter haben, bleibt diese von uns unberührt. Sie müssen sich selbständig dort erkundigen, ob diese nach Vertragslaufzeit bestehen bleibt oder gelöscht wird.
Ihr Vertrag bei Ihrem Altanbieter wird erst gekündigt und stillgelegt, sobald die Versorgung durch uns gewährleistet ist. Da wir einer Versorgungspflicht unterliegen, muss dies vorab sichergestellt sein. Es entstehen für Sie keine doppelten Kosten sofern Sie uns mit der Rufnummernportierung beauftragt haben.
Sollten Sie Ihren bisherigen Vertrag bereits selbst gekündigt haben, dann geben Sie in unserem Auftragsformular bitte einen Terminwunsch an.
Sofern Sie die Mitnahme der bisherigen Rufnummern wünschen, beachten Sie bitte folgendes: erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit des alten Vertrages dürfen wir Ihre Rufnummern anfragen, es kann also sein, dass sie für eine Übergangszeit Rufnummern von uns bekommen. Die Rufnummernübernahme kann maximal 3 Monate nach Beendigung des Vertrages durchgeführt werden.
Sofern Ihr LTE-Vertrag eine klassische Festnetznummer mit ortsgebundener Vorwahl beinhaltet, sind wir durchaus in der Lage Ihren Altvertrag zu kündigen. Sollten Sie z.B. sogenannte Bundle-Verträge inkl. Mobilfunkvertrag gebucht haben, ist eine Kündigung durch uns leider nicht möglich. In diesem Fall müssten Sie diesen Vertrag selbst kündigen.
Nein, Mobilfunk wird von uns nicht angeboten, aus dem Grund können wir keine Mobilfunkverträge übernehmen.
Sie müssen lediglich das Auftragsformular und bei Rufnummer(n)mitnahme den Anbieterwechselauftrag ausfüllen. Diesen erhalten Sie auf dem Postweg mit der Auftragseingangsbestätigung von uns, nachdem ein Auftrag eingegangen ist.
Produktwechsel sind immer, auch während der Mindestvertragslaufzeit, kostenpflichtig möglich (gemäß Preisliste).
Der Vertrag hat bei einem Produktwechsel wieder eine hat eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Monat, sofern nicht anders vereinbart und ist kündbar mit einer Frist von 1 Monat zum Laufzeitende. Danach verlängert sich der
Vertrag um jeweils 1 Monat, solange er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Laufzeitende gekündigt wird.
Ja, zusammen mit Ihrer Auftragsbestätigung erhalten Sie Ihre persönlichen Login-Daten für unser Kundenportal. Hier erhalten Sie alle Informationen zu Ihrem Tarif und können beispielsweise Ihre monatlichen Rechnungen einsehen. Auch Änderungen der Kundendaten können hier vorgenommen werden.
Wenn Sie die Zugangsdaten für das Kundenportal vergessen haben, dann fordern sie einfach ein neues an, indem Sie auf der Startseite des Portals auf „Passwort vergessen“ klicken.
In unserem Kundenportal können Sie all Ihre persönlichen Daten einsehen, Ihr aktuelles Produkt und Rechnungen sowie die Einzelverbindungsnachweise, sofern diese gewünscht sind. Außerdem können Sie hier eine Rufweiterleitung einstellen oder Sperrklassen einrichten.
Sie haben die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Vor-Ort-Service für die Installation Ihres Routers zu buchen oder Sie nutzen einfach die Anleitung, die wir Ihnen zusammen mit dem Router zusenden.
Die benötigte Gesamtfläche für das ONT (Medienwandler) und den APL (Abschlusspunkt Linientechnik) beträgt maximal die Größe einen DIN A3 Blattes (29,7 x 42 cm). Diese Fläche ist ausreichend um zu gewährleisten, dass beide Geräte installiert werden können. Da das ONT mit Strom versorgt werden muss, muss sich in unmittelbarer Nähe eine Steckdose befinden.
Bitte kündigen/widerrufen Sie den Vertrag und fügen sie der Kündigung bitte entsprechende Nachweise bei (z. B. Miet-/Kaufvertrag, Meldebescheinigung). Im Idealfall kennt der neue Eigentümer/Nachmieter Ihre Kundennummer und reicht einen Neuauftrag bei uns ein und nennt in diesem Zuge die alte Kundennummer von Ihnen.
Ja, im Falle eines Umzuges aus unserem Versorgungsgebiet, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag mit einer Frist von 1 Monat, unabhängig von der Mindestvertragslaufzeit, zu kündigen. Bitte senden Sie in diesem Fall direkt mit der Kündigung einen entsprechenden Nachweis (z. B. Meldebescheinigung, Miet-/Kaufvertrag) mit
Die Vor-Ort-Installation ist kostenpflichtig gem. Preisliste und nur in Verbindung mit einem Router der net services buchbar.
Bei der Vor-Ort-Installation werden folgende Leistungen erbracht:
- Installation und Inbetriebnahme des WLAN-Routers
- Anschluss der Telefone an den WLAN-Routers
- Anschluss eines PC/Laptop an den WLAN-Router
Internet
Nein, bei unseren Produkten gibt es keine Volumenbeschränkung.
Nein, ein E-Mail-Postfach mit persönlichen E-Mail-Adressen ist nicht Teil unseres Produktangebotes. Sollten Sie eine E-Mail-Adresse bei einem anderen Anbieter haben, kann diese in der Regel auch über das Vertragsverhältnis hinaus genutzt werden. Setzen Sie sich hierfür bitte mit Ihrem aktuellen Anbieter in Verbindung.
Mit einem Glasfaseranschluss können Sie alle angebotenen Geschwindigkeiten empfangen.
Sie können mit Hilfe der Breitbandmessung Desktop-App, die tatsächliche Datenübertragungsrate Ihres Breitbandanschlusses messen.
Diese finden Sie unter: https://breitbandmessung.de/desktop-app
Bitte beachten Sie die technischen Hinweise zur Durchführung der Messung um Einflüsse auf die Messung zu vermeiden.
Diese sind vor allem:
- WLAN deaktivieren
- Ausreichende Leistung der Netzwerkkarte
- Direkte Lan-Verbindung mit Router
- Keine parallelen Anwendungen und Datenverkehre
- Aktuelle Router-Firmware
Nein, das Hochbuchen auf eine höhere Bandbreite ist immer kostenlos. Sie müssen dazu lediglich ein Änderungsformular ausfüllen. Dieses Änderungsformular finden Sie unter den Dokumenten.
Eine feste IP-Adresse gibt es bei unseren Privatkundenprodukten nicht. In unseren Geschäftskundenprodukten ist immer mindestens eine feste IP-Adresse enthalten.
Für eine bessere Reichweite der WLAN-Signale empfehlen wir den Einsatz von WLAN-Repeatern.
IP-Adressen werden standardmäßig dynamisch vergeben. Im Normalfall werden bei jeder Einwahl neue Adressen vergeben.
Die aktuellen Modelle der AVM FRITZ!Box sind mit der neuesten Firmware IPv6 fähig. Wenn Sie das Update auf die neueste FRITZ!OS Version manuell durchführen möchten rufen Sie bitte die Benutzeroberfläche der FRITZ!Box (fritz.box) in Ihrem Internetbrowser auf. Klicken Sie auf "Assistenten" und dann auf "Update" bzw. "Firmware aktualisieren".
Die von uns angebotenen Router von AVM (FRITZ!Box) unterstützen bereits IPv6. Sollten Sie einen eigenen Router verwenden, entnehmen Sie Ihrer Herstellerseite, ob auch ihr konkretes Modell IPv6 schon unterstützt. AVM selbst beschreibt die notwendigen Schritte auf:
IPv6 in FRITZ!Box einrichten | FRITZ!Box 7590 | AVM Deutschland
Sofern Sie einen eigenen Router nutzen oder einen von uns erhalten haben, der nicht durch uns vorkonfiguriert gewesen ist, muss die Freischaltung manuell erfolgen. Eine Anleitung dazu wird i.d.R. von den Herstellern zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich müssen bei einer FRITZ!Box bspw., sofern diese keine gesonderte Konfiguration hat, folgende Schritte befolgt werden:
1. Klicken Sie in der Benutzeroberfläche der FRITZ!Box auf "Internet".
2. Klicken Sie im Menü "Internet" auf "Zugangsdaten".
3. Klicken Sie auf die Registerkarte "IPv6". Falls die Registerkarte nicht angezeigt wird, aktivieren Sie zunächst die Erweiterte Ansicht.
4. Aktivieren Sie die Option "IPv6-Unterstützung aktiv".
Stellen Sie sicher, dass auf dem Router die Unterstützung für IPv6 aktiviert und
- Prüfen Sie, ob dem Router ein sog. IPv6-Präfix zugeteilt wurde (im Menü der FRITZ!Box unter „Online-Monitor).
- Stellen Sie sicher, dass der Router für die angeschlossenen Geräte als DHCPv6-Server dient und diese Funktion aktiviert ist.
- Prüfen Sie auf den Endgeräten bzw. dem Router, ob die IPv6-Adressen zugewiesen wurden.
Sollten Sie weiterhin Probleme haben, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.
Hinweise zum Fernzugriff auf die Router von AVM über IPv6 finden Sie hier:
Über MyFRITZ!Net kein Zugriff auf FRITZ!Box möglich | AVM Deutschland
Kann MyFRITZ! an einem Internetzugang mit IPv6 / DS-Lite genutzt werden? | FRITZ!Box 7590 | AVM Deutschland
Wenn Sie einen eigenen Router verwenden, wenden Sie sich bitte an den Support des Herstellers.
Diese Zugangsdaten benötigen Sie, um Ihren Router einzurichten. Wenn Sie einen Router von uns verwenden, finden Sie in dem Bereich „Router“ eine Hilfestellung zur Einrichtung des Gerätes. Außerdem erhalten Sie zusammen mit dem Router eine entsprechende Bedienungsanleitung von uns
Router
Sie können die Mietoption jederzeit auf folgender Weise kündigen, ohne dass Ihr Internettarif davon berühr ist:
- Online über das Kontaktformular
- Schriftlich, z.B. per Post oder E-Mail
Sollten Sie Ihren Internettarif kündigen, erlischt automatisch die Routermiete zum Vertragsende von Internettarif. Eine seperate Kündigung ist deshalb nicht notwendig.
Der während des Mietverhältnisses vermietete Router kann nicht durch einen Kaufvertrag als Einmalzahlung erworben werden.
Ja, die Router können auch innerhalb der Vertragslaufzeit gebucht werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch eine Buchung mit Neuauftrag bei uns. Bei einer Buchung innerhalb Ihrer Vertragslaufzeit entsteht für die nachträgliche Buchung kostenfplichtig gemäß Preisliste eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 39,90 EUR
Bei Vertragsabschluss können Sie sich für einen Router von uns entscheiden, beide sind für einen Glasfaseranschluss geeignet. Ob der Router, den Sie aktuell besitzen, an einem Glasfaseranschluss genutzt werden kann, finden Sie hier.
Wir bieten zwei verschiedene Router an, den Standardrouter und den Premiumrouter. Eine Übersicht inkl. der Unterschiede finden Sie hier. Alternativ können Sie eine eigenen Router verwenden. Die Verwendung eines eigenen Routers erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Eine Haftung der net services für die vollständige Funktionalität des Gerätes im Netz der net services wird ausdrücklich ausgeschlossen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem „Beipackzettel Routerfreiheit“, der Leistungsbeschreibung sowie aus § 7 der AGB.
Ja, Sie haben die Möglichkeit eine kostenpflichtige Vor-Ort-Installation für Ihre FRITZ!Box zu buchen. Dieser Service ist nur in Verbindung mit einem Router von uns buchbar.
Gewitter verfolgen uns viele Monate im Jahr. Ganz besonders sind Gewitter bei hohen Temperaturen so gut wie vorprogrammiert.
Generell gilt deshalb: Das Risiko eines Überspannungsschadens für elektronische Geräte im Haushalt durch Blitzschäden ist nicht zu unterschätzen! Auch Blitzableiter oder hintereinander geschaltete Schutzgeräte sind nicht immer 100% sicher.
Durch Blitzschäden in der Umgebung kann es zu Spannungsschwankungen in der Telefonleitung/Stromnetz kommen und Ihre Endgeräte beschädigen.
Wie können Sie Ihre Geräte bei Gewitter effektiv schützen?
- Blitzableiter für äußeren Schutz anbauen
- Router sowohl vom Stromnetz als auch vom LAN/Kabelanschluss trennen
- Steckerleiste(n) ebenfalls von der Steckdose trennen
Sofern der Router gemietet ist, stellen wir Ihnen das defekte Gerät in Rechnung und lassen Ihnen, auf Wunsch, ein neues Mietgerät zukommen (gemäß AGB). Sollten Sie einen Router bei uns gekauft haben, können sie selbstverständlich erneut einen Router bei uns kaufen.
Die Kosten für die Neuanschaffung eines Routers übernimmt in der Regel die Hausratversicherung. Leiten Sie die Rechnung einfach an Ihre Hausratversicherung weiter.
Telefon
Rufnummernportierung bedeutet Rufnummernmitnahme. Sie können Ihre Telefonnummer von Ihrem alten Telefonanbieter gerne mit zu uns nehmen. Kreuzen Sie dafür einfach das Feld „bestehende Rufnummer mitnehmen“ im Auftragsformular an.
Wichtig: Gerne kündigen wir Ihren Telefonanschluss. Den bestehenden Anschluss kündigen wir nur in Verbindung mit der Rufnummernmitnahme. Der Übernahmetermin ist natürlich von der Vertragslaufzeit Ihres jetzigen Anbieters abhängig. Die Portierung Ihrer Rufnummern ist kostenfrei. Hinweis: Es kann sein, dass Ihr aktueller Anbieter für die Rufnummernportierung eine Gebühr verlangt.
Grundsätzlich gilt, dass nur der Inhaber einer Rufnummer diese portieren darf und Rufnummern nicht zwischen verschiedenen Personen übertragen werden dürfen. Das bedeutet, nur wenn beide Verträge auf Ihren Namen laufen, können Sie diese auf zwei Verträge aufteilen. Eine Übertragung einzelner Rufnummern auf einen Vertrag einer anderen Person, selbst wenn es sich um z.B. Familie handelt, ist laut dem Telekommunikationsgesetzt leider nicht zulässig.
Bei einem Privatkunden-Neuanschluss sind standardmäßig ein Sprachkanal und eine Rufnummer enthalten. Sie haben die Möglichkeit bis zu 10 Rufnummern mitzunehmen. Gegen Aufpreis können Sie zwei weitere Sprachkanäle buchen und bis zu (insgesamt) 10 Rufnummern.
Als Privatkunde können Sie bis zu 10 Rufnummern mitnehmen.
Nein, eine Rufnummernmitnahme ist nur innerhalb eines Vorwahl-Gebietes möglich. Sie erhalten in dem Fall je Sprachkanal eine neue Rufnummer von uns (kostenlos).
In unseren Telefonanschlüssen ist standardmäßig ein Sprachkanal enthalten. Das bedeutet, Sie können mit einem Telefon zurzeit telefonieren, auch wenn Sie mehrere Rufnummern haben. Wenn Sie mehrere Telefone gleichzeitig nutzen möchten, dann benötigen Sie einen weiteren kostenpflichtigen Sprachkanal. Sie können maximal zwei weitere Sprachkanäle zu Ihrem Anschluss dazu buchen.
Wir bieten ISDN-ähnliche Leistungsmerkmale. An unserem hochwertigen Premiumrouter haben Sie die Möglichkeit ISDN-Telefone direkt anzuschließen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Sie können alle Sonderrufnummern anrufen, sofern Sie keine Sperre eingerichtet haben. Die Tarife für die einzelnen Sonderrufnummern können Sie in den Verbindungsentgelten entnehmen.
Sie haben die Möglichkeit eine Sperrklasse für bestimmte Vorwahlen über das Kundenportal einzurichten. Oder Sie beauftragen die Einrichtung einer Sperrklasse über uns (kostenpflichtig gemäß Preisliste). Einzelne Rufnummern können entweder direkt über den Router gesperrt werden oder Sie beauftragen uns (kostenpflichtig gemäß Preisliste).
Ja, Sie können zusätzliche Sprachkanäle hinzubuchen. Sie haben die Möglichkeit bis zu zwei Sprachkanäle zusätzlich zu buchen. Die Preise für zusätzliche Sprachkanäle können Sie der Preisliste in den Dokumenten entnehmen.
Sie können z. B. analoge Telefon- und Fax-Geräte sowie DECT-Telefone direkt an unsere Router anschließen. ISDN-Telefone sowie einige Telefonanlagen können nur über den Premiumrouter verwendet werden.
Sie können im Auftragsformular auswählen, ob Sie einen Eintrag in gedruckte und elektronische Verzeichnisse wünschen. Der Eintrag beinhaltet standardmäßig den Nachnamen des Anschlussinhabers und die Hauptrufnummer.
Wenn Sie bereits einen Auftrag eingereicht haben, einen Eintrag ändern möchten oder einen weiteren Telefonbucheintrag wünschen, dann senden Sie uns das ausgefüllte Änderungsformular zurück.
Einer der häufigsten Gründe von Störungen der Telefonie bei ausgehenden Gesprächen ist die Aktivierung der HD-Funktion in Ihrer FRITZ!Box. Da wir keine HD-Telefonie unterstützen, ist es zwingend erforderlich diese zu deaktivieren, wenn Sie DECT-Endgeräte nutzen. Gehen Sie hier bitte wie folgt vor:
- Klicken Sie in der Benutzeroberfläche der FRITZ!Box auf "DECT".
- Klicken Sie im Menü "DECT" auf "Schnurlostelefone".
- Klicken Sie bei dem jeweiligen Telefon auf die Schaltfläche (Bearbeiten).
- Klicken Sie auf die Registerkarte "Merkmale des Telefoniegerätes".
- Wählen Sie im Abschnitt "HD-Telefonie" in der Ausklappliste die Option "HD deaktiviert" aus. Falls der Abschnitt nicht angezeigt wird, aktivieren Sie zunächst die Erweiterte Ansicht.
- Klicken Sie zum Speichern der Einstellungen auf "OK".
Ja, es entstehen zusätzliche Kosten, wenn Sie von dem Festnetzanschluss auf ein Handy anrufen oder eine Weiterleitung auf ein Handy einrichten. Diese Preise können Sie den Verbindungsentgelten in den Dokumenten entnehmen.
Hinweis: Sollten Sie viel vom Festnetz ins Mobilfunknetz telefonieren schauen Sie sich gern unsere Mobilfunk Zusatzoptionen an.
Ja, Sie haben die Möglichkeit unsere Mobilfunkflatrate kostenpflichtig zu buchen. Die Option hat eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Monat und ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende kündbar.
Sie schließen Ihr Telefon an Ihrem Router an. Sollten Sie eine Inhaus-Verkabelung nutzen, dann klären Sie dies bitte mit Ihrem Haustechniker ab.
Rechnung
Sie können per Lastschriftverfahren oder per Überweisung/Rechnung zahlen.
Grundsätzlich stellen wir die monatliche Rechnung in unserem Kundenportal (sobald zugänglich) zur Verfügung. Sofern Sie eine aktuelle E-Mail-Adresse bei uns hinterlegt haben, senden wir Ihnen eine Information per E-Mail, sobald eine neue Rechnung im Kundenportal zum Download zur Verfügung steht. Optional können Sie die Rechnung per Post erhalten.
Wenn es zu einer Rücklastschrift kommt, wird der Kunde automatisch in den Status eines Überweiser gesetzt. Dieser Status wird solange aufrechterhalten, bis das Kundenkonto komplett ausgeglichen ist. Bitte beachten Sie, dass auch nachfolgende Rechnungen in dieser Phase zum Überweisen ausgestellt werden. Sprich, wenn zum Zeitpunkt der Erstellung der folgenden Rechnung das Kundenkonto noch nicht ausgeglichen war, ist diese Rechnung ebenfalls zu überweisen. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie am Ende der jeweiligen Rechnung.
Ja, Sie können eine Kontenübersicht schriftlich bei uns anfordern, diese ist kostenpflichtig. Die Kosten können Sie unserer Preisliste entnehmen.
Aktuell bestehen offene Forderungen, die trotz mehrmaligen Zahlungserinnerungen/Mahnungen nicht ausgeglichen wurden.
Für die Freischaltung des Anschlusses müssen alle offenen, fälligen Forderungen ausgeglichen werden. Darüber hinaus muss für die Freischaltung einmalig ein Betrag in Höhe von 49,- EUR entrichtet werden. Die genauen Angaben sind in den Mahnungen aufgeführt.